Bis zu 3.624 Euro jährlich steuerfrei – für Ihre Mitarbeiter und für Sie als Inhaber. Die bAV reduziert Sozialabgaben, schafft Loyalität und ist vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Ich erkläre Ihnen konkret was das für Ihren Betrieb bedeutet.
Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur eine Pflicht – sie ist ein effektives Instrument, das Steuern spart, Sozialabgaben reduziert und die Mitarbeiterbindung stärkt.
Der umgewandelte Gehaltsbetrag ist sozialabgabenfrei – als Arbeitgeber sparen Sie ca. 20% Sozialabgaben auf diesen Teil. Bei mehreren Mitarbeitern summiert sich das erheblich.
Ansprüche werden erst nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar – ein echter Anreiz für Mitarbeiter zu bleiben. Besonders wirksam in Branchen mit hoher Fluktuation.
Der Pflichtzuschuss von mindestens 15% und alle weiteren Arbeitgeberbeiträge sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar – reduzieren Ihre Steuerlast direkt.
Als GmbH-Geschäftsführer oder Betriebsinhaber haben Sie besondere Gestaltungsmöglichkeiten – von der Direktzusage bis zur rückgedeckten Pensionszusage. Ich analysiere was für Sie Sinn ergibt.
Mitarbeiter, die einen Teil ihres Gehalts in die bAV umwandeln, sparen Steuern und Sozialabgaben. Der Effekt: Für 200 Euro Beitrag in die Altersvorsorge sinkt das Nettogehalt oft nur um 90–100 Euro.
In der Auszahlungsphase sind Renten und Kapitalleistungen steuerpflichtig – individuelle steuerliche Beratung empfohlen.
So sieht es in der Praxis aus – Beispiel für einen Handwerksbetrieb mit einem Mitarbeiter bei 3.000 € Bruttogehalt.
Mitarbeiter haben Anspruch auf Entgeltumwandlung – eine korrekte bAV-Lösung schützt Sie vor Haftungsrisiken.
Bei der Direktversicherung liegen die Mittel beim Versicherer – keine Bilanzbelastung, kein Insolvenzrisiko.
Alle Berechnungen sind Näherungswerte. Individuelle steuerliche Beratung empfohlen.
Je nach Betriebsgröße, Rechtsform und Ziel gibt es verschiedene Wege zur betrieblichen Altersvorsorge. Ich empfehle das, was zu Ihrer Situation passt.
Die häufigste Form für KMU. Einfach in der Verwaltung, transparent für Mitarbeiter, keine Bilanzberührung. Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab.
Empfohlen für KMUExterne Einrichtung ohne Beitragsgrenzen. Besonders geeignet für höhere Versorgungsleistungen für Führungskräfte und GmbH-Geschäftsführer. Flexible Gestaltung möglich.
Für GeschäftsführerDirekte Zusage des Arbeitgebers an den Mitarbeiter. Bietet größte Flexibilität, erfordert aber Pensionsrückstellungen in der Bilanz. Für GmbH-Geschäftsführer oft steuerlich sehr attraktiv.
GmbH-Inhaber30 Minuten, kostenlos. Ich berechne die konkreten Steuer- und Sozialabgabenersparnisse für Ihren Betrieb und empfehle den optimalen Durchführungsweg.